Lidstraffung – Blepharoplastik
Die Lidkorrektur oder Lidplastik beseitigt überschüssige Haut an den Ober- und Unterlidern. Lidhauterschlaffungen treten altersbedingt am Oberlid als Schlupflider in Erscheinung, am Unterlid durch Verminderung der Spannkraft der Haut und Ausbildung von Fettgewebsvorwölbungen als Tränensäcke.
Lidstraffungen werden mit Skalpell, Laser oder Radiowellenchirurgie durchgeführt. Im Oberlid wird in der Lidfalte geschnitten, im Unterlid wenige Millimeter unterhalb der Lidkante oder in der Bindehaut. Der Haut- und Muskelüberschuss sowie die darunter liegenden, sich vorwölbenden Fettpolster werden entfernt. Die Wundränder werden anschließend mit feinsten Nähten verschlossen oder verklebt. Die zarten Narben sind später kaum sichtbar.
Durch ein Herabsinken der Stirnpartie kann eine Oberlidersschlaffung imitiert oder betont werden. Hier bietet sich die Anhebung der Augenbrauen, sog. Browlift oder ein Stirnlift an. Dies kann mit einer Lidplastik und einem Facelift kombiniert werden. Im Rahmen der Unterlidplastik ist häufig das Anheben der Wangenpartie, sog. midfacelift und eine oberflächliche Lasertherapie sinnvoll.
Weitere Informationen zur Behandlung
OP-Vorbereitung: Die Operationsvorbereitung - Ganzkörperuntersuchung, Blutabnahme, EKG - für jede Operation kann selbstverständlich in unserem Hause durchgeführt werden. Evtl. augenärztliche Voruntersuchung
OP-Dauer: 45 - 90 Minuten
Narkose: In örtlicher Betäubung, ggf. mit Dämmerschlaf oder in Narkose
Klinikaufenthalt: Ambulant
Arbeitsunfähigkeit: 3 Tage
Gsellschaftsfähigkeit: Nach 3-10 Tagen
Sport: Nach ca. 2-3 Wochen
Sonne und Solarium: Nach 4 Wochen, Sonnenschutz
Sauna: Nach 2 Wochen
Nachbehandlung: Kühlung (cold packs), Narbenpflege, evtl. Fadenentfernung nach 4-5 Tagen, Lymphdrainage, Magnetfeldtherapie, make up nach 1 Woche
Haltbarkeit: Jahre
Mögliche spezielle Risiken: Unvollständiger Lidschluß , Verziehung des Lidrandes (Ektropium) durch überhöhte Spannung (vor allem bei Unterlidkorrektur), Nachblutung in den Augentrichter sehr selten (Erblindung bei Nichtbehandlung), Hornhautschädigung
Kostenübernahme durch Krankenkassen: Eventuell bei ausgeprägten Schlupflidern mit nachgewiesener Gesichtsfeldeinschränkung, bei Lidheber-/Gesichtsnervenlähmung, nach Unfällen oder Tumoroperationen.