Ohrkorrektur – Otoplastik

Die plastische Ohrkorrektur betrifft überwiegend die Korrektur von abstehenden Ohren, seltener die Vergrößerung oder Verkleinerung der Ohrmuschel und des Ohrläppchen oder die Korrektur im Rahmen der Tumorchirurgie. Bei abstehenden Ohren ist ein- oder beidseitig der Knorpel der Ohrmuschel zu wenig gefaltet und gewölbt oder aber auch in Teilen zu kräftig ausgebildet. Die Behandlung kann ab dem 5. Lebensjahr durchgeführt werden.

Bei der Ohrmuschelkorrektur werden der Knorpel in der Regel durch einen Schnitt auf der Rückseite der Ohrmuschel freigelegt, die Knorpelspannung durch feine Einschnitte geschwächt, eventuell schmale Knorpelstreifen entfernt, die Knorpelwölbungen neu geformt und die Ohrmuschel in einem optisch ansprechenden Winkel zum Kopf fixiert. Gelegentlich muss ein schmaler Hautstreifen von der Ohrmuschelrückseite mit entfernt werden.

Weitere Informationen zur Behandlung

OP-Vorbereitung: Rechtzeitige, ausführliche, ärztliche Beratung und Risikoaufklärung. Voruntersuchungen: Ganzkörperuntersuchung, Blutabnahme, EKG, evtl. HNO-Untersuchung
OP-Dauer: 45-90 Minuten
Narkose: örtliche Betäubung, evtl. Dämmerschlaf, selten Narkose
Klinikaufenthalt: Meist ambulant

Arbeitsunfähigkeit: 1 Woche
Gsellschaftsfähigkeit: Nach ca. 1 Woche
Sport: Nach 4 Wochen, sportartabhängig
Sonne und Solarium: Nach 4 Wochen
Sauna: Nach 4 Wochen

Nachbehandlung: Ohr-/ Kopfverband bis zu 2 Wochen, Antibiotika, Narbenpflege
Haltbarkeit: Dauerhaft
Mögliche spezielle Risiken: Nachblutung, Bluterguss, Knorpelentzündung, Keloid, Hautnekrosen durch zu festen Druckverband
Kostenübernahme durch Krankenkassen: Eventuell; einfacher bei Operation im Kindesalter